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Batteriegesetz Hinweispflicht

Nach dem Batteriegesetz sind wir verpflichtet, Sie im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus bzw. im Zusammenhang mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, auf Folgendes hinzuweisen:

Akkus und Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batteriegesetz ausdrücklich verboten.

Bereits das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass ein Akku oder Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Diese Pflicht betrifft uns alle – nehmen Sie die getrennte Sammlung also ernst und leisten Sie Ihren Beitrag für einen umfassenden Ressourcenschutz!

Als Endverbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Bitte entsorgen Sie Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie an der jeweiligen Verkaufsstelle vor Ort kostenlos ab.

Batterien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben oder Batterien, die in Waren enthalten sind, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, können Sie nach Gebrauch in haushaltsüblichen Mengen unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns zurücksenden.

Die Rückgabe muss hierbei für uns kostenfrei erfolgen.

ZWEIRAD-HANNSS

Schellhorner Str. 6

24211 Preetz

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Weitere Hinweispflichten: Abfallvermeidung, Wiederverwertung, Umweltrisiken und Gesundheit

Sofern möglich, entnehmen Sie dem Altgerät bitte alte Batterien oder Akkus, bevor sie es zur Entsorgung zurückgeben.

Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus elektrischen oder elektronischen Geräten soweit wie möglich, z.B. indem Sie Produkte mit längerer Lebensdauer bevorzugen oder Elektro-Altgeräte einer Wiederverwendung zuführen, anstatt diese zu entsorgen.

Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen Batterien getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden.

Batterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Bitte beachten Sie Hinweise und Bedienungsanleitung des Herstellers zum Umgang insbesondere mit lithiumhaltigen Batterien. Bewahren Sie Ihren Akku / Batterie vor mechanischen Beschädigungen bspw. Stöße, Schläge und Herunterfallen. Nehmen Sie beschädigte, verformte, aufgeblähte oder "ausgegaste" bzw. ausgelaufene lithiumhaltige Batterien und Akkus aus dem Gerät, schließen diese nicht mehr an ein Ladegerät und verfahren Sie entsprechend der Rückgabe wie beschrieben.

Batteriegesetz und Batterieverordnung haben das Ziel, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenverbrauch für Batterien klimaneutral und umweltschonend zu verbessern.

Mit unserem Partner GRS Batterien Service GmbH haben wir ein professionelles Rücknahmesystem mit dem wir Geräte - und Industriebatterien mit kompletter Produktverantwortung nach dem Batteriegesetz (BattG) zurückführen.